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Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat alle Marktteilnehmer dazu verpflichtet, ab 28. Mai 2024 die Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts innerhalb eines Tages durchzuführen: die Zeitspanne von Trade (T) bis Abschluss der Transaction (Settlement) darf nicht länger als einen Tag (T+1) betragen. Dies betrifft im Wesentlichen Aktien, Renten und ETFs.
Die Motivation der SEC für die Verkürzung des Zeitraums zwischen Handelsausführung und Handelsabwicklung wird in der Verringerung des Kredit-, Markt- und Op. Risikos gesehen. Einhergehend mit niedrigeren Margin-Anforderungen steige die Liquidität im Markt und Kapital kann effizienter genutzt werden – so die Argumentation der Aufseher.
Hingegen liegt der Marktstandard für die Transaktionsabwicklung in Deutschland und Europa bei T+2 (inkl. OTC Sekundärmarkttransaktionen).
Vermutlich ja. Wegen der starken Bedeutung des US Marktes ist eine Harmonisierung zu erwarten. Ein fortschrittlicher europäischer Kapitalmarkt ist auch politisch wünschenswert, würde er doch den Zufluss von Investitionen in die europäische Wirtschaft erleichtern.
Die ESMA untersucht gegenwärtig die Auswirkungen einer solchen Umstellung. Die Umsetzung könnte nach aktueller Einschätzung frühestens im Jahr 2025 erfolgen. – Von diesem Prozess nicht betroffen ist das Vereinigte Königreich; dort ist eine Entscheidung über den Wechsel auf T+1 noch in diesem Jahr zu erwarten.
Was ist zur Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts zu tun?
Das zweitägige Zeitfenster räumt genügend Zeit ein, um ein „True-Up“ für Settlement-Mismatches durchzuführen und so Settlement-Fehler zu verhindern.
T+2 ist immer noch Standard auf anderen Märkten, wie dem Devisenmarkt oder bei Corporate Events. Im T+2-Umfeld erfolgt etwa die Auszahlung einer Dividende am Datum T+2. Das Record Date, an dem festgelegt wird, wem eine Dividende zusteht, liegt einen Tag vor der Ausschüttung (also S-1). Für Anspruch auf die Dividende muss im aktuellen Regime die Aktie also mindestens drei Tage vor dem Record Date gekauft werden. Damit fällt das Ex-Date (der erste Tag an welchem die Aktie ohne Rechte auf die aktuelle Dividende gehandelt wird) auf zwei Tage vor Ausschüttung (S-2). Dies verschiebt sich durch Umstellung auf T+1 Settlement.
T+1 ist bereits teilweise Realität – auch in Europa. Gemäß BVI sind ungefähr 15% der Wertpapiere deutscher Kapitalverwaltungsgesellschaften im US-Markt notiert, für Aktien beträgt der Anteil der US-amerikanischen Wertpapiere etwa 30%. Um den Herausforderungen des T+1 Settlement im US-Markt zu begegnen und auf die wahrscheinlich kommende Umstellung im Heimatmarkt vorbereitet zu sein, sollten Marktakteure Anpassungsbedarfe prüfen, u.a. in folgenden Bereichen: