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Ausgangslage und EBA‐Auftrag

          Offenlegungspflichten schaffen in einem ersten Schritt Transparenz zum ESG‐Status


          Empfehlungen FSB‐TCFD und EBA



                                                                   ESG‐Offenlegungspflichten in der EU



                    Sustainable Finance Disclosure                              EU Taxonomie                           EBA aufsichtliche Anforderungen
                           Regulation (SFDR)                                                                                         (CRR/IFR)




                Offenlegungspflicht zur Berücksichtigung           Einheitlicher Standard zur Klassifikation               Verpflichtende Vorgaben zur
                 von Nachhaltigkeitsthemen/‐risiken in                von wirtschaftlichen Aktivitäten/              ganzheitlichen Identifikation, Bewertung
                  Strategie, Prozessen und Produkten              Wertpapieren als ökologisch „nachhaltig“              und Management von ESG‐Risiken




                               ab 03/2021                                         ab 01/2022                                     vsl. ab 2022‐2024




                  Finanzmarktteilnehmer, die Anlage‐                 Finanzmarktteilnehmer und große                    Große Finanzinstitute (Banken und
                   produkte vertreiben/anbieten und                 Unternehmen (>500 Mitarbeiter) mit              Investmentfirmen), die unter die CRR‐ und
                              Finanzberater                                 öffentlichem Interesse                            IFR‐Regulierung fallen






                                 Transparenzstandards und EU‐Taxonomie sind wichtige Säulen zur Verankerung
                              der Nachhaltigkeit im Finanzsystem und zur Erreichung der europäischen Klimaziele

          Quelle: Verordnung (EU) 2019/2088, Verordnung (EU) 2020/852, EBA/DP/2020/03

                                                                                                                                         ESG‐Risiken im Blick der Aufsicht  10
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