Page 10 - ESG_Folienformat
P. 10
Ausgangslage und EBA‐Auftrag
Offenlegungspflichten schaffen in einem ersten Schritt Transparenz zum ESG‐Status
Empfehlungen FSB‐TCFD und EBA
ESG‐Offenlegungspflichten in der EU
Sustainable Finance Disclosure EU Taxonomie EBA aufsichtliche Anforderungen
Regulation (SFDR) (CRR/IFR)
Offenlegungspflicht zur Berücksichtigung Einheitlicher Standard zur Klassifikation Verpflichtende Vorgaben zur
von Nachhaltigkeitsthemen/‐risiken in von wirtschaftlichen Aktivitäten/ ganzheitlichen Identifikation, Bewertung
Strategie, Prozessen und Produkten Wertpapieren als ökologisch „nachhaltig“ und Management von ESG‐Risiken
ab 03/2021 ab 01/2022 vsl. ab 2022‐2024
Finanzmarktteilnehmer, die Anlage‐ Finanzmarktteilnehmer und große Große Finanzinstitute (Banken und
produkte vertreiben/anbieten und Unternehmen (>500 Mitarbeiter) mit Investmentfirmen), die unter die CRR‐ und
Finanzberater öffentlichem Interesse IFR‐Regulierung fallen
Transparenzstandards und EU‐Taxonomie sind wichtige Säulen zur Verankerung
der Nachhaltigkeit im Finanzsystem und zur Erreichung der europäischen Klimaziele
Quelle: Verordnung (EU) 2019/2088, Verordnung (EU) 2020/852, EBA/DP/2020/03
ESG‐Risiken im Blick der Aufsicht 10
10 |