Die EBA Guideline „Kreditvergabe und Überwachung“ erstreckt sich über den gesamten Kreditlebenszyklus und reicht von der Risikostrategie, über die Kreditvergabe bis zur Risikofrüherkennung. Hierbei sind erstmalig auch ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen – etwa zur Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit oder bei der Sicherheitenbewertung.
In 2022 wird eine Umsetzung im nationalen Aufsichtsrecht durch die 7. MaRisk-Novelle erwartet. National beaufsichtigte Institute handeln clever, wenn sie das Zeitfenster nutzen und die effiziente Umsetzung der Anforderungen vorbereiten.
Wir haben unsere Erfahrungen aus mehreren Projekten zusammengetragen, daraus ein Vorgehensmodell abgeleitet und ausgewählte Lösungsansätze als Best Practice zusammengestellt. In unserem E-Paper haben wir dies beispielhaft am Handlungsfeld ESG-Risiken skizziert.
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