Wir erarbeiten neue Erfolgspositionierungen und Organisationsstrukturen im Zuge sich verändernder Märkte, neuer Geschäftsmodelle und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit.
Mit unserer Branchenkenntnis und Methodenkompetenz unterstützen wir Unternehmen, ihre ESG-Ambitionen zu entwickeln und bei der wirksamen Umsetzung der daraus entstehenden Themen in operative Maßnahmen. Dabei betrachten wir die Anforderungen an Nachhaltigkeit und die daraus entstehenden Herausforderungen ganzheitlich.
Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsambitionen konkret auf das Produktportfolio, die Strukturen und die Ablauforganisation? Und wie lassen sich die notwenigen Veränderungen messen?
Wir entwickeln Nachhaltigkeitsstrategien mit klaren Zielen, die u.a. mit den UN SDGs und ESG-Anforderungen verknüpft sind und unterstützen dabei, Geschäftsmodelle zukunftsgerichtet zu verändern. Durch die Integration von Nachhaltigkeit, der ökologischen, sozialen, und Governance-Dimensionen in unternehmerische Prozesse, Rollen und der Aufbauorganisation, schaffen wir langfristige Stakeholder-Werte.
Gemeinsam mit unseren Kunden richten wir Geschäftsmodelle für die Zukunft aus und stellen sicher, dass regulatorische Anforderungen erfüllt sind, unternehmerische Sorgfaltspflichten gewahrt und Risiken erkannt, angemessen adressiert und wirkungsvoll minimiert werden.
Wir ermöglichen unseren Kunden datenbasierte Erkenntnisse, auf deren Grundlage sie und ihre Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen und geeignete Maßnahmen im Rahmen ihrer ESG-Agenda ergreifen können.
Weitere Insights zu aktuellen Themen und unsere Whitepaper aus dem Bereich Nachhaltigkeit finden Sie unten.
Die Europäische Union (EU) hat mit dem CO2-Grenzausgleichssystem, ein Instrument für den Klimaschutz geschaffen, welches ab dem 1. Oktober 2023 für viele europäische Unternehmen, die definierte Waren aus Drittländern in die EU importieren, in Kraft tritt.
Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität bietet ein enormes vertriebliches Potenzial für Kreditinstitute. Wir zeigen anhand konkreter Use Cases, wie sich dieses Potenzial mithilfe innovativer Ansätze optimal ausschöpfen lässt.
ESG ist mehr als eine Rechtsvorschrift oder ein Trend. Dennoch bleiben Perspektiven, die sich nachhaltig handelnden Unternehmen eröffnen können, häufig unerkannt. Sinnvoll und frühzeitig umgesetzt, minimiert ESG Risiken, sichert die betriebliche Zukunft und schafft Wachstum.
Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Das Gesetz soll den Schutz von hinweisgebenden Personen im beruflichen Umfeld gewährleisten und die Prozesse rund um das Whistleblowing transparent regulieren.
Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erfordert, dass Unternehmen, die nach den Rechtsvorschriften eines EU Mitgliedlandes gegründet wurden, Sorgfaltspflichten für Umwelt und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten umsetzen.