Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist da,
die EU Corporate Sustainability Due Diligence Richtline (EU CSDDD) kommt –
Sind Sie bereit für Lieferkettentransparenz?
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Am 22. Dezember 2020 wurde es vom Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar diesen Jahres in Kraft: die Rede ist vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Was bedeutet das? Es verpflichtet deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten sicherzustellen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiges und sozial-verantwortliches Handeln getan.
Konkret bedeutet dies, dass betroffene Unternehmen eine Reihe von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungs- und Lieferkette erfüllen müssen. Eine zentrale Sorgfaltspflicht ist die Risikoanalyse. Diese wird durchgeführt, um potentielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten zu identifizieren. Falls Risiken bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten festgestellt werden, müssen Maßnahmen zur Minimierung ergriffen werden.
Unterstützung bei der Umsetzung des LkSG
Der Gesetzgeber, konkret das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), macht nun ernst und sendet erste Anfragen zur Rechtskonformität an Unternehmen – bevor erste Berichte im Juni 2024 eingereicht werden müssen. Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (EU CSDDD) lässt nicht lange auf sich warten, und die EU Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (EU CSRD) erfordert jetzt schon immense Datenvorbereitungen im Rahmen des European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Für Unternehmen bietet sich damit jedoch nun die Chance, nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern im Zuge dieses Prozesses gleichzeitig enorme Upside-Potenziale zu nutzen.
H&C ad-hoc Reifegradprüfung
Um Handlungsfelder der Rechtskonformität systematisch und priorisiert abzuleiten, unterstützt Horn & Company mit einer ad-hoc Reifegradprüfung. Denn wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, auf schnell wechselnde gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Wir helfen Unternehmen bei der Priorisierung von Handlungsfeldern und der lückenlosen Implementierung der Anforderungen des Gesetzes.
Wir begleiten operativ bei jedem Schritt der Umsetzung, um sicherzustellen, dass auch das Kernstück des Gesetzes „Respekt für Menschenrechte“ und „Schutz der Umwelt“ tiefgreifend in der Organisation kommuniziert wird. So nutzen Unternehmen nicht nur die Chance von Sorgfaltspflichtenmultiplikatoren, sondern können auch eine Zusatzrendite aus der LkSG-Implementierung gewinnen.
H&C ESG Consulting: Nachhaltigkeit ganzheitlich betrachten
In unserem Nachhaltigkeits-Leistungsportfolio bieten wir Unternehmen Hilfestellungen bei der Nachhaltigkeitstransformation. Dies bedeutet konkret:
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Corporate Sustainability inklusive Sorgfaltspflichten ganzheitlich zu implementieren und die Chancen einer tiefgreifenden Transformation zu nutzen.