AKTUELLER MARKTÜBERBLICK: ETFs

AKTUELLER MARKTÜBERBLICK: ETFs

Autoren:

  • Jens Keller, Partner

  • Dr. Matthias Leclerc, Partner
  • Dr. Sabine Schneider, Senior Associate

Marktübersicht: Welche ETFs in Deutschland gefragt sind

Als Baustein für den Vermögensaufbau spielen Exchange Traded Funds (ETFs) eine wachsende Rolle. Machte das verwaltete ETF-Vermögen in 2006 noch drei Prozent der offenen Publikumsfonds in Deutschland aus, verfünffachte sich deren Anteil bis 2022. Doch welche ETFs sind beliebter als andere? Und wie ist der Markt derzeit aufgebaut? Antworten gibt unsere Übersicht, Teil eins unserer Info-Serie, mit der Horn & Company ab sofort vierteljährlich kurz und bündig die wichtigsten Fakten zum aktuellen Stand des Finanzmarkts liefert.

Viele Anleger bevorzugen den US-Technologiesektor

Innerhalb der letzten Dekade hat sich das verwaltete deutsche ETF-Vermögen, auf 1.165 Milliarden Euro im Juni 2023 versechsfacht. Mit 98 Prozent ist nahezu das gesamte Fondsvermögen passiv verwaltet, die wichtigsten Assetklassen sind Aktien und Anleihen. Dabei liegt der Fokus deutscher Anleger klar auf dem US-amerikanischen Technologiesektor. Unter den in Deutschland mit den höchsten ETF-Volumina abgebildeten Indizes liegt der S&P 500 vorne, dicht gefolgt vom MSCI World und – mit deutlichem Abstand – dem Euro Stoxx 50.

Beliebte ETFs trumpfen mit gesicherter Wirtschaftlichkeit

Anleger investieren bevorzugt in physisch replizierende ETFs sowie in ETFs, die langjährig etabliert sind und große Fondsvolumina vorweisen. Fonds, die Indizes physisch replizieren, weisen eine geringere Gesamtkostenquote aus als synthetisch replizierende ETFs. Diesbezüglich liegen insbesondere ETFs mit optimierter Indexnachbildung klar vorne. Größere Fonds sind ebenfalls mit niedrigeren Gesamtkosten assoziiert und überzeugen darüber hinaus mit einer höheren Liquidität und niedrigeren impliziten Handelskosten.

Sparpläne mit niedriger Monatsrate haben sich durchgesetzt

Die durchschnittliche Zahl von ETF-Sparplänen pro Monat ist innerhalb des letzten Jahrzehnts sprunghaft gestiegen: von 108.000 in 2014 auf 3,7 Millionen Sparpläne in diesem Jahr. Im selben Zeitraum erhöhte sich die mittlere monatliche Sparplanrate um 16 Prozent auf 170,52 Euro. ETF-Sparpläne mit einer geringen Mindestrate von nur einem Euro haben sich standardmäßig im Markt etabliert.


  • Marktüberblick 2. Quartal 2023

    Weitere aktuelle Trends, Zahlen und Daten finden Sie in unserer Marktübersicht zu Exchange Traded Funds.

    Marktüberblick Q2 2023

  • Marktüberblick 3. Quartal 2023

    Das verwaltete Vermögen sowie die Anzahl der an der Deutschen Börse handelbaren ETFs sind in Q3 2023 im Vorjahresvergleich gestiegen. Die Anzahl der Fondsauflagen hingegen ist rückläufig. Der Orderbuchumsatz ebenso wie das Xetra Liquiditätsmaß sind im dritten Quartal 2023 ähnlich wie in den vorherigen Quartalen verglichen mit 2022 weiter gesunken. Die Anzahl der Sparpläne in Q3 2023 wächst weiterhin kontinuierlich, wenn-gleich ein abgeflachtes Wachstum im Vergleich zum starken ETF-Boom in 2021 zu beobachten ist.

    Marktüberblick Q3 2023

  • Marktüberblick 4. Quartal 2023

    Nach dem turbulenten Börsenjahr 2022, geprägt vom Ukraine-Krieg, hohen Inflationsraten,
    Zinswende sowie Lieferkettenproblemen, setzt der ETF-Markt sein Wachstum in 2023
    ungebremst fort. Eine Beruhigung des ETF-Markts in 2023 im Vergleich zum Vorjahr spiegelt sich in wichtigen Kennzahlen wider. Wichtige Themen für ETF-Anlegende in 2023 sind nach wie vor Technologie und Nachhaltigkeit. Zudem setzen immer mehr Anlegende auf physisch replizierende ETFs. Aktive ETFs gelten noch als Nischenmarkt, erleben jedoch einen starken Aufwärtstrend.

    Marktüberblick Q4 2023


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    Data Driven People Management – Herausforderungen unserer Zeiten begegnen

    Data Driven People Management – Herausforderungen unserer Zeiten begegnen

    Autoren:

    • Dr. Oliver Laitenberger, Geschäftsführender Partner

    • Dr. Christoph Hartl, Partner
    • Dr. David Bauder, Principal Data Science
    • Branko Mousa, Senior Associate Data Science
    • Dr. Moritz Pleintinger, Senior Associate

    Die digitale Revolution hat die Arbeitswelt umgekrempelt. Die ständige Flut von neuen Technologien und Tools generiert dabei immer detailliertere Daten und Automatisierung, Plattformen, Software, UX-Design und KI sind die Treiber einer kontinuierlichen Veränderung, die mit dem richtigen „Data Driven Mindset“ zu einem klaren Erfolgskurs werden kann.

    Langsam aber sicher beginnen auch die Personalabteilung zu verstehen, welchen Wert Daten und ihre Analyse für das Unternehmen haben können. Vorauswahl im Rahmen des Recruitings, Lernen und Entwicklung (L&D), Mitarbeiterengagement, was auch immer: Es gibt HR-Technologie, um jeden einzelnen Teil des Lebenszyklus eines Mitarbeiters zu messen. Die Frage ist jedoch, ob es genügend Personalfachleute gibt, die diese Daten sinnvoll nutzen können.

    Auf der anderen Seite ist für Mitarbeiter des 21. Jahrhunderts die Grenze zwischen ihrem Berufs- und ihrem Privatleben fließend geworden. Ja, sie checken ihr Social-Media-Konto während der Bürozeiten, aber sie checken auch ihre Arbeits-E-Mails am Wochenende. Und sie erwarten daher, dass sie wie Kunden behandelt werden und wollen, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine ähnliche Benutzererfahrung bietet, wenn es um die digitale Arbeitsumgebung geht.

    Auf der Reise zu einem Data Driven People Management sollten dabei drei wesentliche Erfolgsfaktoren Berücksichtigung finden.

    • Datenbasierte Analysen
      Als methodischer Ausgangspunkt müssen zunächst Daten verarbeitet und Aufgaben nach Möglichkeit automatisiert werden. Anschließend können die Daten dann mit einer klaren Ergebnisorientierung analysiert und das Verständnis vertieft werden. Erst mit dieser soliden Aufstellung können entsprechende Erkenntnisse auch effektiv angewendet und Entscheidungen evidenzbasiert getroffen werden.
    • Transformation Mindset
      Für den dauerhaften Aufbau einer faktenbasierten Analyticskompetenz im Unternehmen muss die entsprechende Mentalität verankert und gelebt werden. Basis hierfür ist sowohl eine initiale Standortbestimmung als auch ein entschiedenes Zielbild. Mit einer breiten Unterstützung des Top Managements, Leuchtturminitiativen, Skillaufbau sowie einer Entwicklung erforderlicher Systeme und Technologien wird schließlich aus einer bloßen Datenbrille ein echtes Data Driven Mindset.
    • Mitarbeiterorientierung
      Gerade in HR soll bei all den bloßen Zahlen, Daten und Fakten immer der Mensch im Fokus bleiben. Daher ist es wichtig von Anfang an volle Transparenz zu schaffen und die konsequente Steigerung der Employee Experience in der digitalen Arbeitsumgebung zu verfolgen. Die datengetriebene Effizienzsteigerung kann hier insbesondere Freiräume schaffen, um banale und repetitive Arbeiten zu reduzieren und die Konzentration auf produktive und wertschöpfende Tätigkeiten lenken.

    Ausführliche Informationen zu den einzelnen Faktoren haben wir für Sie in unserem E-Paper zusammengestellt. 

    Wie Sie diese Maßnahmen bei sich effektiv implementieren können, erläutern wir Ihnen gern auch persönlich.

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    ChatGPT zur Schadenbearbeitung von Versicherungen? Use Cases und Hürden

    ChatGPT zur Schadenbearbeitung von Versicherungen? Use Cases und Hürden

    Autoren:

    • Dr. André Dibbert, Geschäftsführender Partner

    • Dr. Christoph Hartl, Partner
    • Dr. Philipp Wanger, Senior Associate

    Schadenaufwendungen sind typischerweise eine der größten Ausgabenposten bei Versicherungen. In den letzten Jahren sind die Regulierungskosten jedoch stark gestiegen und stellen die Branche vor immer größere Herausforderungen. Entsprechend groß ist derzeit der Druck bei vielen Versicherungen, Lösungen zu finden, die den Schadenaufwand aber auch die Schadenregulierungskosten signifikant reduzieren.

    Insbesondere im Hinblick auf die Schadenregulierungskosten kann ChatGPT eine solche Lösung sein. Der Hype um ChatGPT hat auch die Versicherungsbranche erfasst und wir sehen verschiedenste Use Cases für den Chatbot in der Diskussion am Markt. Durch seine Hilfe sollen Interaktionen mit Kunden, einzelne Bearbeitungsschritte sowie ganze Prozesse digitalisiert und automatisiert werden.

    Im Rahmen der Schadenregulierung ergeben sich eine Reihe von Use Cases für ChatGPT. Diese reichen von der telefonischen Schadenaufnahme im Gespräch mit Kunden über die Generierung von „Next Best Actions“ als Unterstützung für Sachbearbeiter bis hin zu einer Optimierung der Betrugserkennung.

    Gleichzeitig sind bei der Umsetzung einige Punkte zu beachten. Die derzeit (noch) größte Hürde liegt in der Erfüllung von Datenschutzanforderungen. Darüber hinaus stellt die bei einigen Versicherungen teils komplexe Systemlandschaft und inkonsistente Datenbestände eine Herausforderung bei der Integration von ChatGPT dar.

    In unserem E-Paper haben wir für Sie die aus unserer Sicht sieben wichtigsten Use Cases und Hürden beim Einsatz von ChatGPT in der Schadenbearbeitung zusammengestellt.

    In Abhängigkeit von der individuellen Ausgangssituation, Nutzen und Einschränkungen eignen sich bestimmte Use Cases für die jeweilige Versicherung mehr als andere. Gemeinsam mit unseren Kollegen von H&C Data Analytics erörtern wir gerne mit Ihnen, welche Anwendungsmöglichkeiten sich konkret für Ihr Haus anbieten und am effizientesten implementieren lassen.

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    GIROKONTO: DER WEG ZUM OPTIMALEN KARTENPORTFOLIO

    GIROKONTO: DER WEG ZUM OPTIMALEN KARTENPORTFOLIO

    Autoren:

    • Dr. Claus Christian Breuer, Partner
    • Karsten Weinlein, Partner
    • Dr. David Schoppa, Manager

    Girokonto: Wie Finanzinstitute ihr Kartenportfolio optimieren können

    Die girocard ist nach wie vor zentrales Element und Anker des Girokontos. Als „Gesicht der Bank“ für ihre KundInnen vereint die girocard wichtige Vorteile. So ist sie im Markt, was ausgegebene Karten und Akzeptanzstellen betrifft und auch durch ihre Bekanntheit flächendeckend etabliert. Doch die girocard weist auch Einschränkungen auf. Funktionslücken etwa müssen durch ein Co-Badge auf der Karte oder durch weitere Kartenprodukte ausgeglichen werden. Durch das Auslaufen des Maestro-Systems und den Roll-out neuer Co-Badge-Produkte wie Debit Mastercard oder Visa Debit steigt das Kannibalisierungsrisiko im Kartenportfolio der Institute.

    Kartenportfolio trennschärfer positionieren

    Zwar hat die Zwei-Karten-Strategie nach wie vor ihre Berechtigung, auch um weiterhin den Auslandseinsatz und digitale Transaktionen möglich machen zu können. Doch um das Kannibalisierungsrisiko zu reduzieren sowie den veränderten Anforderungen von KundInnen und HändlerInnen zu entsprechen, ist eine produkt- und preisseitige Prüfung des Kartenportfolios nötig. girocard auf der einen Seite und Debit-, Prepaid- oder Kreditkarten auf der anderen müssen zukünftig trennschärfer positioniert werden. Eine Analyse der Kundengruppen und ihren Bedürfnissen hilft, das Leistungsangebot der Karten im Portfolio von Finanzinstituten exakt einzugrenzen und Ertragspotenziale auszuschöpfen.

    Konkrete Maßnahmen zur Ertragsmaximierung

    Die Vorteile eines optimierten Payment-Portfolio-Mixes können vielfältig sein, bspw. Erträge, Kundenbindungen und Personaleffizienz gesteigert sowie Kosten gesenkt werden. So funktioniert’s: Unsere Experten analysieren mit Hilfe des „Payment-Portfolio Quick Check“ das Payment-Portfolio Ihres Instituts und leiten daraus erste strategische Schlussfolgerungen ab. Aus den Ergebnissen können innerhalb weniger Wochen konkrete Maßnahmen und erste „Quick Wins“ abgeleitet werden.

    Mehr zum optimierten Kartenportfolio sowie zu unserem „Quick Check“ lesen Sie in unserem E-Paper. Wie es gelingt, Preisbereitschaften von KundInnen rund ums Girokonto auszuschöpfen, finden Sie in einer weiteren Publikation von Horn & Company zum Thema.

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    Das Greenhouse Gas Protocol, Scope 1, 2, 3 und deren Messung – kurz erklärt

    Das Greenhouse Gas Protocol, Scope 1, 2, 3 und deren Messung – kurz erklärt

    Autoren:

    • Dr. Larissa C.S.K. Kersten, Senior Associate
    • Dr. Dirk D. Müller, Partner
    • Konstantin Schopper, Associate

    Hintergrund

    Das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) ist ein international anerkanntes Rahmenwerk für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen (THG). Es wurde vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt. Das Protokoll bietet Unternehmen (im Folgenden im Betrachtungsfokus), Regierungen und anderen Organisationen eine standardisierte Methode, um ihre Emissionen besser zu verstehen, zu erfassen, in einem Corporate Carbon Footprint zu quantifizieren und darüber zu berichten.

    Treibhausgase

    Treibhausgase ist der Oberbegriff für chemischen Verbindungen, die Wärme in der Erdatmosphäre binden. Diese Gase absorbieren die Sonnenstrahlung und verhindern, dass die aufgenommene Energie schnell ins Weltall entweichen kann. Treibhausgase wirken daher wie eine Isolationsschicht über der Erde und tragen zum Treibhauseffekt bei.

    Auch wenn in der Diskussion um klimaschädliche Emissionen vor allem CO2 im Fokus steht, gehören ein Reihe weiterer Gase zu der Gruppe der chemischen Verbindungen, die in der Atmosphäre einen Einfluss auf die Energiebilanz der Erde haben. Neben Kohlendioxid (CO2), sind dies Distickstoffoxid (N2O), Methan (CH4) und vier Gruppen von fluorierten Gasen (Schwefelhexafluorid (SF6), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Stickstoff-Trifluorid (NF3). Angegeben werden Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (CO2e) – also dem Erwärmungspotenzial einer Tonne CO2.

    Geltungsbereiche – „Scopes“

    Das GHG-Protokoll besteht aus einer Reihe von Standards und Leitfäden, die dabei unterstützen, THG-Emissionen zu identifizieren, zu messen und, im Rahmen eines „Carbon Accounting“, zu managen. Es umfasst dabei drei Geltungsbereiche, sogenannte „Scopes“, die verschiedene Kategorien von Emissionen abdecken.

    Scope-1-Emissionen beziehen sich auf direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die unmittelbar im Einflussbereich des berichtenden Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden. Dazu gehören Emissionen aus Energieträgern am Standort des Unternehmens, wie Erdgas und andere fossile Brennstoffe, Kühlmittel, sowie Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen. Unter Scope-1 fallen auch Emissionen des eigenen Fuhrparks (z. B. Autos, Lkw, Fluggeräte, usw.).

    Scope-2-Emissionen umfassen indirekte Treibhausgasemissionen, die mit der Erzeugung der vom berichtenden Unternehmen gekauften und verbrauchten Strom, Wärme oder Dampf verbunden sind. Diese Emissionen entstehen außerhalb des Unternehmens, sind aber eine Folge unternehmerischer Aktivitäten.

    Scope-3-Emissionen umfassen alle anderen indirekten Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten aber nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind. Grob untergliedert umfassen Scope-3-Emissionen THG-Ausstöße in der vorgelagerten Lieferkette bzw. in Leistungsentstehungsprozessen und nachgelagerten Schritten, bis hin zum Ende des Produktlebenszyklus.

    Vorgelagerte (upstream) Scope-3-Emissionen:

    • Gekaufte Waren und Dienstleistungen
    • Investitionsgüter
    • Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 und 2 enthalten)
    • Vorgelagerter Transport und Vertrieb
    • Im Betrieb anfallende Abfälle
    • Geschäftsreisen
    • Pendeln von Arbeitnehmern
    • Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte

    Nachgelagerte (downstream) Scope-3-Emissionen:

    • Nachgelagerter Transport und Vertrieb
    • Verarbeitung der verkauften Produkte
    • Verwendung der verkauften Produkte
    • End-of-Life-Behandlung von verkauften Produkten
    • Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte
    • Franchises
    • Investitionen

    Abbildung: Geltungsbereiche Scope 1, 2, 3

    Messung

    Scope-1- und 2-Emissionen sind vergleichsweise einfach zu quantifizieren, da die Datenbeschaffung üblicherweise unkompliziert ist. Die vor Ort verbrauchten Strom- oder Kraftstoffmengen, finden sich auf den entsprechenden Abrechnungen bzw. lassen sich anhand von Zählerständen ermitteln. Die Emissionsberechnung erfolgt dann durch die Multiplikation von Aktivitätsdaten mit definierten, sogenannten Emissionsfaktoren.

    Deutlich schwieriger ist die Messung von Scope-3-Emissionen, die mitunter 80% der Treibhausgasemissionen ausmachen. Die Herausforderungen liegen auf der Hand: zum einen deckt Scope 3 zwei diametral unterschiedliche unternehmerischer Bereiche – vor- und nachgelagerte Stufen – mit vielerlei Beteiligten, Prozessen und Wertschöpfungsschritten ab. Zum anderen ist die Datenverfügbarkeit über fachlich und geographisch verzweigte vor- und nachgelagerte Schritte, insbesondere mit Blick heterogene Produktportfolios, üblicherweise herausfordernd. Scope-3-Emissionen sind in der Regel die bedeutendste und komplexeste Kategorie, da sie den gesamten Produkt- bzw. Dienstleistungslebenszyklus abdecken.

    Die Greenhouse Gase Protocol macht Vorgaben zur Messung der 15 Unterkategorien von Scope 3, insbesondere für „Gekaufte Waren und Dienstleistungen“, welche einen Großteil der Scope 3 Emissionen unter sich vereinen. Demnach können Daten auf Produktebene („Cradle-to-Gate“) auf Ebene einer Produktionslinie oder Fertigungseinrichtung, ober über eine z.B. Unternehmensbereichs- oder Gesamtunternehmens-bezogene CO2-Messung erhoben werden. Hierzu können Primär- als auch Sekundärdaten verwendet werden. Im Sinne einer wirksamen CO2 Reduzierung, ist jedoch die Messung auf der kleinsten Erhebungsebene – dem Produkt – ratsam (Product Carbon Footprint), wenn auch diese die komplexeste Variante darstellt.

    Warum ist die Scope-Emissionsberechnung so wichtig?

    Die Scope-Berechnung und das Berichten darüber, ist aus zwei Gründen elementar.

    Zunächst spielen regulatorische Anforderungen eine wichtige Rolle bei der Emissionsquantifizierung.

    Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU setzt Anforderungen an die Bilanzierung und verpflichtet schrittweise immer mehr Unternehmen zur Messung und Offenlegung ihrer CO2e-Emissionen basierend auf den ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Insbesondere innerhalb der Berichtspflicht des „ESRS E1 Climate Change“ müssen CO2 Emissionen offengelegt werden (wenn auch – für Scope 3 nur „wenn möglich“).

    Für den im Oktober 2023 in Kraft tretenden europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zur Vermeidung des grenzüberschreitenden Carbon Leakage, wird die Scope-Berechnung ebenso von Relevanz sein. Bislang werden Scope-3-Emissionen nicht direkt bepreist. Die Einführung des CBAM bedeutet, dass z.B. EU-Importeure zum ersten Mal einen CO2-Preis für ihre Scope-3-Emissionen zahlen müssen, d.h. für Emissionen, die aus der Tätigkeit eines anderen Unternehmens in der vorangehenden Wertschöpfungskette resultieren.

    Zum anderen ist die Bilanzierung von Emissionen für eine ganzheitliche Klimaschutzstrategie unausweichlich. Deshalb sollte die Formulierung unternehmerischer Klimaziele bzw. Dekarbonisierungsanstrengungen immer einen Bezug zu Scope 1, 2 und 3 haben. Sichtbar ist dies bereits heute in unterschiedlichster Form im Rahmen unternehmerischer Klimaambitionen wie z.B. „CO2-Neutralität bis zum Jahr x“. Grundlage hierfür ist die Kenntnis über Emissionen entlang der Scopes im Ist und die Ableitung konkreter, quantifizierbarer Reduktions- oder Offsetting-Maßnahmen in allen Geltungsbereichen für die Zukunft.

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    GIROKONTO RE-POSITIONIEREN: HÖHERE ERTRÄGE, ZUFRIEDENERE KUNDINNEN

    GIROKONTO RE-POSITIONIEREN: HÖHERE ERTRÄGE, ZUFRIEDENERE KUNDINNEN

    Autoren:

    • Karsten Weinlein, Partner

    • Johannes Hauschild, Senior Associate
    • Dr. David Schoppa, Manager

    Re-Positionierung Girokonto: Erträge steigern und Kundenzufriedenheit erhöhen

    Das Girokonto ist im Retailgeschäft nach wie vor integraler Bestandteil der Kundenbeziehung und gewährleistet dauerhaft stabile Erträge. Für eine nachhaltige Steigerung der Rentabilität greift es jedoch zu kurz, wie oft am Markt beobachtet, lediglich die Gebühren zu erhöhen. Ein Perspektivwechsel ist nötig – Produkt und Service müssen sich stärker an Kundenbedürfnissen und Preisbereitschaften orientieren. So kann das gelingen: Horn & Company hat vier Handlungsfelder identifiziert, die eine erfolgreiche Neupositionierung im Markt ermöglichen.

    1. Transparenz über Marktumfeld und eigene Ausgangslage schaffen, um im Spiegel der externen Rahmenbedingungen sowie eigener Stärken und Schwächen optimal zu agieren
    2. Zielgruppen-Passung der eigenen Produktangebote herstellen, um Nutzen und korrespondierende Zahlungsbereitschaft der Kunden zu erhöhen
    3. Zahlungsbereitschaften über Pricing-Strategie und -Psychologie ausschöpfen, um das eigene Ertrags-Potenzial umfänglich zu heben
    4. Organisation im individuellen Kontext mobilisieren, um bei interner Umsetzung sowie Kundenkommunikation Friktionen, Umsetzungsdauer und Widersprüche zu minimieren

    Wie eine gelungene Neuausrichtung des Girokontos aussehen kann, erfahren Sie in unserer Publikation.

    E-Paper

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    Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM – kurz erklärt

    Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM – kurz erklärt

    Autoren:

    • Dr. Larissa C.S.K. Kersten, Senior Associate
    • Dr. Dirk D. Müller, Partner

    Hintergrund

    Die Europäische Union (EU) hat mit dem CO2-Grenzausgleichssystem, der sogenannten CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism), ein Instrument für den Klimaschutz geschaffen, welches ab dem 1. Oktober 2023 für viele europäische Unternehmen, die definierte Waren aus Drittländern in die EU importieren, in Kraft tritt.

    Das Instrument wurde als Teil des „Fit-for-55″-Pakets eingeführt, welches darauf abzielt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. CBAM verfolgt die Absicht, die Klimaziele des Binnenmarktes zu erreichen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu gewährleisten, die klimafreundlich produzieren.

    Funktionsweise

    Das CO2-Grenzausgleichssystem verpflichtet Einführer betroffener Waren dazu, als Kompensation für die bei deren Herstellung ausgestoßenen Emissionen, CBAM-Zertifikate zu erwerben. Die dadurch fällige Abgabe entspricht den Kosten für CO2-Emissionen, die EU-Unternehmen bei der Produktion ihrer vergleichbaren Produkte tragen müssen. Importeure von CBAM-Produkten unterliegen folglich einer CO2-Bepreisung, um Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen auszugleichen, die bereits klimafreundliche Produkte herstellen.

    Der CBAM unterstützt damit den Europäischen Emissionshandel (EU Emissions Trading System; EU-ETS), der seit 2005 das Hauptinstrument der EU für den Klimaschutz ist. Im Rahmen des EU-ETS werden Unternehmen in energieintensiven Sektoren schrittweise weniger der bisher kostenlosen EU-ETS-Zertifikate erhalten. Um dem dann gegebenenfalls entstehenden Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen – dem sogenannten Carbon Leakage – entgegenzuwirken, soll die CBAM-Kohlenstoffabgabe global operierende Unternehmen dazu motivieren, ihre CO2-Emissionen weltweit zu reduzieren.

    Anwendungsbereiche

    Das CO2-Grenzausgleichssystem ist zunächst nur auf bestimmte Waren mit Ursprung in einem Drittland anwendbar, sofern diese in das Zollgebiet der EU eingeführt werden. Die betroffenen Waren sind (siehe detaillierte Aufstellung in Anlage I zur Verordnung (EU) 2023/956):

    • Zement
    • Strom
    • Ammoniak, Kaliumnitrat, Salpetersäure, Nitriersäuren, Düngemittel
    • Eisen und Stahl, inklusive bestimmter Waren, die aus Eisen oder Stahl hergestellt werden (z.B. Rohre, Profile, Konstruktionen, Behälter, Schrauben)
    • Aluminium, inklusive bestimmter Waren, die aus Aluminium hergestellt werden
    • Wasserstoff

    Abbildung: betroffene Produktgruppen

    Zeitplanung

    Die Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2026 vollumfänglich in Kraft, jedoch wird bereits ab dem 1. Oktober 2023 eine Übergangsphase starten, in der betroffene Unternehmen Nachweispflichten nachkommen müssen.

    Abbildung: CBAM Einführungsfahrplan

    Ab dem 01. Oktober 2023 werden Einführer (bzw. deren Zollvertreter) von unter die Verordnung fallenden Waren dazu verpflichtet, quartalsweise einen sogenannten CBAM-Bericht zu erstellen und an das CBAM-Register der Europäischen Kommission zu übermitteln. Der erste Bericht für das 4. Quartal 2023 wird bereits zum 31. Januar 2024 fällig.

    Ab dem 31.12.2024 verschärfen sich die Vorgaben und die Einfuhr von CBAM-Produkten ist nur noch für CBAM-zugelassene Importeure erlaubt.

    Zum 01.01.2026 wird CBAM voll in Betrieb genommen, wonach die jährliche Abgabe einer CBAM- Erklärung verpflichtend wird.

    Eine Ausdehnung der betroffenen Produktgruppen wird für das Jahr 2030 erwartet.

    Berichtsinhalte

    In den CBAM-Berichten der Übergangsphase sind unter anderem die Gesamtmenge der im Quartal eingeführten Waren offenzulegen, aufgeschlüsselt nach den Anlagen, in denen die Waren im Ursprungsland hergestellt wurden. Daneben sind Angaben zu den „grauen Emissionen“ pro Tonne jeder Warenart zu machen. Graue Emissionen setzen sich aus den direkten Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und den indirekten Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchten Stroms (in Megawattstunden), zusammen. Darüber hinaus hat der Berichtspflichtige Angaben zu einem im Ursprungsland gegebenenfalls gezahlten CO2-Preis für die mit den eingeführten Waren verbundenen grauen Emissionen zu machen. Dies soll mögliche CO2-Doppelbesteuerungen vermeiden.

    Im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 besteht für Unternehmen lediglich eine Berichtspflicht, der Erwerb von Zertifikaten ist nicht notwendig.

    Berichtspflichtige Importeure haben bis zum 31. Juli 2024 die Möglichkeit, fehlende Emissionsinformationen, die nicht von Herstellern bereitgestellt wurden, mithilfe der von der EU-Kommission bereitgestellten Standardwerte zu ergänzen. Ab dem 1. August 2024 wird die Verwendung von Standardwerten zur Bestimmung der Emissionen bei importierten Waren stark eingeschränkt sein.

    Ab dem 01.01.2026 sind alle CBAM-Anmelder dazu verpflichtet, jährlich eine CBAM-Erklärung abzugeben, erstmalig zum 31. Mai 2027 für das Jahr 2026. In der Erklärung sind unter anderem Angaben zur Menge der der Verordnung unterliegenden eingeführten Waren im vorangegangenen Kalenderjahr sowie zu deren grauen Emissionen pro Tonne jeder Warenart zu machen. Weiterhin ist anzugeben, wie viele CBAM-Zertifikate für diese Emissionen abgegeben werden müssen. Zertifikate können ab dem 01.01.2026 erworben werden.

    Emissionsberechnung

    Für die CBAM-Erklärung müssen die spezifischen grauen Emissionen angegeben werden.

    Emissionen können dabei über verschiedene Methoden ermittelt werden:

    • Spezifische graue Emissionen sollen grundsätzlich auf Basis der tatsächlichen Emissionen berechnet werden, die bei der Herstellung der Produkte in der jeweiligen Anlage freigesetzt werden
    • Sofern die Emissionsermittlung auf Basis der tatsächlichen Emissionen nicht möglich ist, können Standardwerte verwendet werden, die noch von der EU zur Verfügung gestellt werden
    • Hersteller in Drittländern können ihre Anlagen im CBAM-Register eintragen und dort Angaben zu geprüften Emissionen machen, die bei der Herstellung der Produkte anfallen; die Emissionswerte können an den Importeur weitergeben werden, so dass dieser die Informationen wiederum für seine CBAM-Erklärung nutzen kann

    Ausblick und Implikationen für den Mittelstand

    Ab dem 01. Oktober 2023 kommen große Herausforderungen auf betroffene Unternehmen bei der CBAM-Umsetzung.

    Auch wenn in der Einführungsphase lediglich eine Berichtspflicht besteht, ohne, dass finanzielle Anforderungen auf Unternehmen zukommen würden, sind die Datenanforderungen immens.

    Die Berichte verlangen eine Vielzahl individueller Datenpunkte pro importierter Warengruppe, Lieferant und Anlage. In den seltensten Fällen besteht darüber ausreichend Transparenz auf Seiten der europäischen Importeure oder gar beim Ursprung. Gerade deshalb sehen nicht wenige Unternehmen und Branchenverbände in der vollumfänglichen CBAM-Umsetzung einen bürokratischen Kraftakt. Schwerer wiegen jedoch die Befürchtung der wettbewerbsverzerrenden Wirkung der Verordnung auf internationalem Parkett. Als industrie- und exportstarkes Land werden in Deutschland sehr viele Betriebe von CBAM betroffen sein, womit höhere Verbraucherpreise oder gar Versorgungsengpässe nicht auszuschließen sind.

    Ab 2026 beginnt dann für alle betroffenen Unternehmen die Pflicht, kompensierende CBAM-Zertifikate zu erwerben und entsprechend der tatsächlichen Emissionen abzugeben, bzw. bei Nichtgebrauch wieder zurückzugeben. Auch diese Tätigkeiten wird für viele Unternehmen mit nicht unerheblichen zusätzlichen administrativen Aufwänden verbunden sein.

    Nächste Schritte

    Unternehmen, die der Verordnung unterliegende Waren einführen, müssen zeitnah Maßnahmen ergreifen, um den ersten vierteljährlichen CBAM-Bericht bis zum 31. Januar 2024 fristgerecht fertigstellen zu können.

    Die geforderten Informationen sind in der Verordnung detailliert. Im Kern ist aber zügig Materialgruppentransparenz mit Blick auf die betroffenen Importwaren zu erlangen. Daneben muss Klarheit darüber bestehen, aus welchem Land, von welchem Zulieferer und von welcher Anlage die Zulieferteile stammen. Dazu sind im Unternehmen und gegebenenfalls extern, alle relevanten Stakeholder miteinzubeziehen und die Datenbereitstellung abzusichern. Dem anschließend sollte ein Aktionsplan erarbeitet werden, der die Erstellung des ersten und der folgenden vierteljährlichen CBAM-Berichte durch Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse und -systeme unterstützt.

    Mit Blick auf die ab dem 1. Januar 2026 zu erwerbenden CBAM-Zertifikate, sollten betroffene Unternehmen prüfen, ob bereits jetzt, in einem Lieferantendialog, Prozessoptimierungen und möglicherweise Investitionen getätigt werden können, um Anlagen im EU-Ausland emissionsreduzierter zu machen. Neben positiven Auswirkungen auf die Umwelt, würde dies auch zu Kosteneinsparungen aufgrund einer perspektivisch geringeren Anzahl zu erwerbender CBAM-Zertifikate führen.

    Horn & Company unterstützt Unternehmen dabei, „fit“ für das erste Reporting nach CBAM-Vorgaben zu werden und die Verordnung nachhaltig umzusetzen: von der Materialgruppentransparenz über den Stakeholdereinbezug, die konkrete Emissionsermittlung, die Definition eines CBAM-Aktionsplans bis hin zur Berichterstellung.

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    Principle Adverse Impact (PAI) Statements auf Unternehmensebene – Kurz erklärt

    Principle Adverse Impact (PAI) Statements auf Unternehmensebene – Kurz erklärt

    Autoren:

    • Dr. Torsten Költzsch, GEM-Consulting
    • Moritz Keilhauer, Horn & Company

    Hintergrund

    Die auch als Offenlegungsverordnung bezeichnete Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist Teil des EU Action Plan on Financing Sustainable Growth und des EU Sustainable Finance Frameworks. Sie verfolgt zusammen mit anderen Verordnungen und Direktiven das Ziel der EU, private Investitionen und Nachhaltigkeit miteinander zu verbinden (siehe auch: Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – Kurz erklärt).

    Finanzdienstleister im Anwendungsbereich der SFDR mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen dazu unter anderem auf ihrer Internetseite eine “Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ veröffentlichen (Principle Adverse Impact – PAI). Für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern besteht weiterhin ein Wahlrecht. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgte zum 30.06.2023 für das Geschäftsjahr 2022, danach ist eine jährliche Aktualisierung erforderlich.

    Anforderungen an die PAI-Erklärung auf Unternehmensebene

    Die Anforderungen ergeben sich aus Artikel 4 der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und Artikel 4 bis 10 der RTS (technische Regulierungsstandards, Verordnung (EU) 2022/1288). Insbesondere müssen die Struktur und die Vorgaben aus Anhang I der Verordnung (EU) 2022/1288 eingehalten werden. Angaben zu nachteiligen Auswirkungen bezogen auf vorgegebene Nachhaltigkeitsindikatoren sind in tabellarischer Form darzustellen. Beispiele sind Informationen zu Treibhausgasemissionen (etwa Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalente oder als Intensität bezogen auf den Umsatz) oder Informationen zu Biodiversität, Wasser, Abfall und über Soziales und Beschäftigung. Die Darstellung erfolgt in aggregierter Form für alle Unternehmen, in die investiert wird. Zusätzlich zu den Werten für das Berichtsjahr und das Vorjahr (in der ersten Veröffentlichung entfallen Zahlen zum Vorjahr) sind Informationen über “Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum” zu veröffentlichen. Ergänzend sind die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Mitwirkungspolitik (Engagement Policies) und Angaben zur Bezugnahme auf international anerkannte Standards zu beschreiben.

    Untersuchung ausgewählter PAI-Erklärungen und vorläufige Erkenntnisse

    Aus Anlass der erstmaligen Veröffentlichung von PAI-Erklärungen auf Unternehmensebene auf den 30.6.2023 untersucht GEM Consulting die Erklärungen von unterschiedlichsten Finanzdienstleistern aus der EU und der Schweiz. Beispiele aus der Schweiz und Deutschland finden sich hier in der Übersicht:

    Da es sich um die erstmaligen Erklärungen handelt, werden noch keine historischen Vergleichswerte ausgewiesen. Trends oder Angaben zur Wirksamkeit von ergriffenen Maßnahmen innerhalb eines Instituts können also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beobachtet werden.

    Trotzdem lassen sich erste Erkenntnisse gewinnen:

    • Im Vergleich zwischen den verschiedenen Erklärungen fallen schnell Unterschiede beim Detaillierungsgrad auf. Dies kann ein Hinweis auf die unterschiedlichen Erfahrungslevel der jeweiligen Finanzdienstleister sein, etwa mit der Integration von ESG bzw. den spezifischen PAIs in den Investment- und Anlageprozess oder der Gestaltung von nachhaltigen Finanzprodukten.
    • Übergreifend wird deutlich, dass die Datenverfügbarkeit weiterhin eine Herausforderung darstellt und dies auch für Institute gilt, die Daten von mehreren Datenprovidern beziehen. Während Daten betreffend CO2-Emissionen gut verfügbar scheinen (mit teils über 90% Datenverfügbarkeit für die Unternehmen, in die investiert wird), gehören “8. Emission in Wasser”, “9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle” oder “12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle” zu den Nachhaltigkeitsfaktoren mit der derzeit schlechtesten Datenverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit beträgt hier teilweise weniger als 10%.
    • Ebenso fällt eine Zurückhaltung auf, mehr als die geforderten Informationen zu liefern. Aus den Tabellen 2 und 3 im Anhang I der Verordnung (EU) 2022/1288 müssen die berichtenden Finanzdienstleister jeweils mindestens einen weiteren Nachhaltigkeitsfaktor auswählen. Kaum einer der bisher untersuchten Finanzdienstleister geht über die Mindestanforderung hinaus.

    Herausforderungen & Chancen

    Die Herausforderungen der SFDR für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater bleiben hoch, dies bezieht sich insbesondere auf die Verbesserung von Datenverfügbarkeit und -qualität. Sobald Unternehmen jedoch gemäss EU CSRD oder IFRS ISSB berichten, sollte sich die Datenlage wesentlich verbessern: Nach der SFDR berichten Finanzdienstleister über alle Nachhaltigkeitsfaktoren. Gemäß CSRD werden Unternehmen nur über die Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen, die für sie materiell sind. Nichtsdestotrotz werden sich bestehende Datenlücken schließen, denn heute fehlt grundsätzlich die Information, ob ein Thema wie „Biodiversität“ überhaupt für ein Unternehmen materiell ist oder nicht.

    Noch bedeutsamer erscheint jedoch, dass ab dem zweiten und jedem zukünftigen Bericht ein quantitativer und qualitativer Vergleich mit dem Vorjahr des jeweiligen Finanzdienstleisters möglich wird. Im Abschnitt “Historischer Vergleich” ist sogar auf die Entwicklung über die letzten fünf vorangegangenen Zeiträume einzugehen. Mögliche Schwachstellen – hinsichtlich “Steuerung” auf Basis von Nachhaltigkeitsfaktoren – in der eigenen Methode zur ESG-Beurteilung von Unternehmen und Staaten oder in den eigenen Investmentstrategien könnten dann erkennbar werden. Anschliessend könnten sie von Kunden oder anderen Stakeholdern kritisch hinterfragt werden. Spätestens dann werden die Finanzdienstleister also liefern müssen, um ihre Reputation nicht zu beeinträchtigen.

    GEM-Consulting und Horn & Company unterstützen Finanzdienstleister bei allen SFDR-Anforderungen: von der Integration von ESG in den Investitionsentscheidungsprozess, über die Anpassung von Anlagestrategien, die Identifikation von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bis hin zur Offenlegung. Darüber hinaus begleiten wir unsere Kunden bei der wirksamen Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsambitionen von der Strategie bis hin zu operativen Maßnahmen.

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    STELLHEBEL FÜR DAS WERTPAPIERGESCHÄFT VON MORGEN

    STELLHEBEL FÜR DAS WERTPAPIERGESCHÄFT VON MORGEN

    Autoren:

    • Jens Keller, Partner
    • Dr. Sabine Schneider, Senior Associate
    • Valentin Steiger, Senior Associate
    • Dr. Sebastian Trabert, Senior Associate

    Wertpapierkultur birgt Ertragspotenziale

    Die Anzahl der Depots und der Wertpapierbestände privater Haushalte in Deutschland steigt seit 2016 kontinuierlich an. Die wachsende Wertpapierkultur bietet vielfältige Ertragschancen für Depot-Anbieter.

    Ganzheitliche Neuausrichtung erforderlich

    Neo-Broker, digitale Lösungen, veränderte Wünsche junger Anleger und Regulierung wirbeln das Wertpapiergeschäft um. Durch die Veränderungen ergeben sich neue Chancen für klassische Depot-Anbieter, ihre Angebote und Services neu auszurichten, um sich langfristig erfolgreich im Markt zu positionieren.

    Portfolio an neuen Handelsmodellen

    Innovative Anlageklassen wie Alternative Investments (AI), Krypto-ETNs oder ETCs und neue Handelsplätze zusätzlich zu den etablierten Börsen bieten vielfältige Optionen für neue Anlageprodukte sowie den Handel und die Verwahrung von Wertpapieren. Spezifische Schwerpunkte tragen zur Differenzierung im Wettbewerb bei.

    Kundenschnittstelle wird digitaler

    Digitale Lösungen sind bei der erforderlichen Neupositionierung unerlässlich: Kunden setzen bei einfachen Produkten zunehmend auf digitale Kanäle. Bei komplexeren Produkten bevorzugen Privatanleger nach wie vor eine persönliche Beratung. Im Rahmen einer Multikanal-Vertriebsstrategie sollten alle vorhandenen Kanäle vollständig integriert und hybride Beratungsprozesse angeboten werden.

    Outsourcing schafft Kapazitäten

    Durch Outsourcing von Services können sich Depot-Anbieter verstärkt auf ihre Kernkompetenzen fokussieren. In der Handelsabwicklung kann die prozessuale Abwicklung von Transaktionen ausgelagert werden. In der Wertpapierverwahrung besteht diese Option für die physische Verwahrung von Wertpapieren. Die rechtliche Verantwortung für die Verwahrung von Depots kann ebenfalls ausgelagert werden.

    Neue Pricing-Modelle

    Im Gegensatz zu Neo-Brokern mit ihren Low-Cost-Modellen können sich klassische Filial- und Direktbanken über die Vermögensverwaltung und Anlagenberatung insbesondere für Kunden mit höheren Orderaufkommen und -volumen differenzieren.

    Warum Sie trotz des in Europa geplanten Teilverbots von Provisionen nach Alternativen zum Zuwendungsgeschäft suchen sollten, lesen Sie in unserem E-Paper.

    E-Paper

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    GENERATIVE KI – SINNVOLLER EINSATZ IM UNTERNEHMEN

    GENERATIVE KI – SINNVOLLER EINSATZ IM UNTERNEHMEN

    Autoren:

    • Jan-Henrik Fischer, Geschäftsführender Partner
    • Dr. David Bauder, Principal
    • Dr. Fabian Nick, Principal
    • Anoj-Winston Gladius, Associate

    Generative KI im Unternehmen sinnvoll einsetzen

    Generative KI (GKI), also eine Art der künstlichen Intelligenz (KI), kommt mittlerweile in zahlreichen bekannten Anwendungen wie zum Beispiel ChatGPT und Midjourney zum Einsatz. Für viele bezeichnen diese Programme einen Wendepunkt in der Digitalisierung. Und das nicht ohne Grund. Für Horn & Company liegt die Wichtigkeit Generativer KI dabei vor allem in drei Aspekten begründet:

    • Hohe Geschwindigkeit: Innerhalb weniger Monate wurden entsprechende KI-Modelle für eine exponentiell steigende Zahl an Use Cases weltweit implementiert.
    • Hohe Anwenderzahl: Intelligente Tools wie ChatGPT machen die GKI für quasi jede Person und für eine Vielzahl an Aufgaben greif- und verfügbar. Das gilt nicht nur für den privaten, sondern auch für den beruflichen Kontext und sogar für das Schreiben von Programmcodes.
    • Hohe Investitionsbereitschaft: Sowohl im Bereich der Forschung als auch im Rahmen wirtschaftlicher Anwendungen verzeichnete der GKI-Bereich innerhalb kürzester Zeit hohe Investitionen. Dies lässt eine dynamische Entwicklung des Bereichs erahnen.

    Mit der bloßen Anwendung Generativer KI ist es allerdings nicht getan. Denn um die Technologie im Unternehmenskontext richtig einsetzen zu können, gilt es zunächst Herausforderungen im Bereich der Regulatorik, im technischen Reifegrad sowie der vorhandenen Datenkultur innerhalb der eigenen Organisation zu meistern.

    Die richtige KI-Integration als Erfolgsschlüssel

    Dank der erfolgreichen Umsetzung zahlreicher KI-Projekte, profitieren wir bei Horn & Company von einem reichen Erfahrungsschatz. So unterstützen wir unsere Kund:innen auf professionelle und innovative Weise bei der Einführung von Generativer KI in ihrem Unternehmen. Dabei konzentrieren wir uns auf einen Ansatz, der auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kund:innen zugeschnitten ist: Im Rahmen eines Workshops identifizieren wir gemeinsam mit den Unternehmensvertreter:innen die vielversprechendsten Use Cases und verdeutlichen zugehörige Potenziale mithilfe eines Proof-of-Concept.

    Wie genau das funktioniert und was unser Workshop-Angebot beinhaltet, lesen Sie in unserem E-Paper. Wir haben ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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    TRANSFORMATIONSFINANZIERUNG – ESG ALS CHANCE NUTZEN

    TRANSFORMATIONSFINANZIERUNG – ESG ALS CHANCE NUTZEN

    Autoren:

    • Dr. Matthias Sattler, Partner
    • Dr. Christoph Winkler, Associate Partner
    • Dr. Julia Udoieva, Senior Associate

    Dekarbonisierung – Herausforderung und Chance für Kreditinstitute

    Als eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit steht die Dekarbonisierung zweifellos im Fokus. Und das nicht erst seit gestern: Um das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität zu verwirklichen, bedarf es beträchtlicher Investitionen. Als Teil dieses kritischen Wandels können Kreditinstitute eine entscheidende Rolle spielen. Das gelingt zum Beispiel, indem sie die Finanzierung dieser Transformation übernehmen und so einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Inmitten des Wandels eröffnet sich für Banken und Kreditinstitute also die Chance, ihr Geschäftspotenzial zu stärken. Doch um dieses Potenzial vollständig auszuschöpfen, sind kreative und innovative Herangehensweisen gefragt. Horn & Company gibt Einblick in die Chancen der Transformationsfinanzierung und zeigt im Rahmen eines E-Papers Wege für die erfolgreiche Umsetzung auf.

    Erfolgsfaktoren für vertriebliche Ansätze zur Transformationsfinanzierung

    Die Mittel und Wege, mit denen Kreditinstitute innovative Ansätze zur Schaffung vertrieblich attraktiver Lösungen rund um die Transformationsfinanzierung gestalten können, sind vielfältig. Unser E-Paper zeigt anhand konkreter Use Cases für verschiedene Kundengruppen, wie die Umsetzung gelingen kann.

    Die Lösungen zeichnen sich dabei insbesondere durch zwei entscheidende Erfolgsfaktoren aus:

    • Die aktive Nutzung von ESG-Risikodaten und weiterer Datenquellen zur Identifikation vielversprechender Use Cases sowie zur zielgerichteten und qualifizierten Kundenansprache. Ein umfassendes Verständnis des eigenen Datenhaushalts bietet dafür die Grundvoraussetzung.
    • Statt einer isolierten Entwicklung der Produktidee „für den Markt”, sollte die Gestaltung des gesamten Prozesses als integraler Teil der Lösung betrachtet werden. Nur so lässt sich das zusätzliche Geschäftsvolumen auch in höhere Profitabilität ummünzen.

    Horn & Company als idealer Begleiter

    Unsere umfassende Projektexpertise im Bankenumfeld ermöglicht uns, die Perspektive der Institute und ihrer Kunden in vollem Umfang zu verstehen. Wir sind mit den Systemen und Datenhaushalten vertraut und wissen genau, was realisierbar ist. Als Experten im Bereich ESG-Regulatorik erkennen wir nicht nur ihre Bedeutung – wir sehen in ihr auch weit mehr als eine lästige Pflicht. Neue Anforderungen betrachten wir als wertvolle Chance. Deshalb entwickeln wir innovative Ansätze nicht nur, sondern bringen sie auch mit Leidenschaft in die erfolgreiche Umsetzung.

    Sie möchten noch mehr über die Transformationsfinanzierung und zugehörige Vertriebsimpulse für Banken erfahren? Hier geht’s zum E-Paper.

    Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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    Schaffen Sie Transparenz und optimieren Sie Ihre Overhead-Kosten – mit dem H&C Activity Radar

    Schaffen Sie Transparenz und optimieren Sie Ihre Overhead-Kosten – mit dem H&C Activity Radar

    Autoren:

    • Dr. Michael Lukarsch, Geschäftsführender Partner
    • Bastian Imhof, Associate Partner
    • David Enzenhöfer, Manager

    Jeder Transformationsprozess zur Optimierung von Overhead Kosten und Leistungen beginnt mit einer umfassenden Analyse. So erhält das Management Transparenz über die tatsächlichen Aufwände der Belegschaft in den einzelnen Bereichen, Aktivitäten und Kernprozessen und kann über die Roadmap für die Optimierung entscheiden.

    Gerade in dezentral geführten Unternehmen liegt eine große Herausforderung darin, die Overhead-Kosten und die dahinter liegenden Ressourcen und Aktivitäten vollständig zu erfassen und unternehmensweit vergleichbar zu machen. Mit konventionellen Vorgehensweisen ist das eine zeitaufwendige Übung mit oftmals eingeschränkter Qualität.

    Mit Blick auf die Ermittlung eines stimmigen FTE- und Leistungsgerüsts in Hochgeschwindigkeit haben wir den H&C Activity Radar entwickelt. Er bildet den Startpunkt einer ganzheitlichen Transformation. Mit dem Activity Radar, einem unkompliziert einsetzbaren Webtool, gelingt es uns gemeinsam mit unseren Kunden innerhalb kürzester Zeit Transparenz über wertschöpfende und nicht-wertschöpfende Aktivitäten in der Organisation zu schaffen. Auf der Basis eines an das Unternehmen angepassten Aktivitätsmodells liefert der Activity Radar so ein Röntgenbild der gesamten Organisation. Dieses basiert auf einer validen Zahlenbasis der FTE-Ressourcen, Leistungen, Kunden, Kosten und Aufwandstreibern. Dieses Röntgenbild legt die Basis für unser Benchmark Panel, aber auch für die Ableitung von Effizienz und Struktur-Optimierungen.

    Wie genau ein solches Optimierungsprojekt aufgesetzt wird und was unser H&C Activity Radar für Ihr Unternehmen leisten kann, erfahren Sie in unserem Video.

    Über Ihre konkreten Herausforderungen sprechen wir gerne mit Ihnen und stellen Ihnen unser Activity Radar und Benchmark Panel in Ihrem Haus vor.

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